B&S Beratung und Service 

Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort

Die Umsetzung von Arbeitssicherheit in Betrieben bedeutet mehr als die Ausstattung mit Schutzausrüstungen.
Der Gesetzgeber fordert für jeden Betrieb die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) vom 01. Januar 2011 stellt die Grundlage hierzu.
Ohne die Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit besteht die Gefahr, eigene Mitarbeiter oder Nutzer der Arbeitsstätte unnötigen Risiken auszusetzen.
Gesetzliche Bestimmungen können verletzt und möglicherweise ausbleibende Versicherungsleistungen im Schadensfall die Existenz des ganzen Unternehmens gefährden.

Unsere Dienstleistungen

SiGeKo

Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, kurz SiGeKo, ist grundsätzlich für alle Baustellen vorgeschrieben, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen eingesetzt werden. Als Bauherr können Sie diese verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe gerne an uns  delegieren.

Externe Fachkraft für Arbeitsschutz

§ 5 ASiG: Alle Betriebe, die mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft versicherten Arbeitnehmer beschäftigen, müssen nachweisen dass sie arbeitsmedizinisch und arbeitssicherheitstechnisch betreut werden.

Externer Brandschutz-beauftragter

Wir  bietet Ihnen Unterstützung als externen Brandschutzbeauftragten an.

Gerade Sonderbauten, Industriebetriebe oder Versammlungsstätten benötigen einen Brandschutzbeauftragten.

Was bringt Ihnen unser Service?

Sie reduzieren mögliche Ausfallkosten. Gefahren werden ermittelt und beurteilt. Sie erfüllen eine Grundforderung im Arbeitsschutz. Sie erlangen Rechtssicherheit in Bezug auf Arbeitssicherheit.