B&S Beratung und Service
Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort
Brandschutzbeauftragter
Unsere Experten für den organisatorischen Brandschutz entwickeln mit Ihnen Brandschutzkonzepte, führen Räumungsübungen und die Schulung von Brandschutzhelfern durch.
Die Aufgaben eine Brandschutzbeauftragten sind u.a.:
die Erstellung einer Brandschutzordnung,
die Organisation von Brandschutzunterweisungen und
die regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen
Leistungen im Überblick:
Externe Brandschutzbeauftragte
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne erstellen,
Alarmpläne und Brandschutzordnung erstellen,
Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte ausbilden,
Durchführung von Räumungs-, Evakuierungsübungen von Gebäuden
Wir beraten Sie zum vorbeugenden Brandschutzes und informieren Sie über die wichtigsten Regelwerke zum Brandschutz und deren Anwendung.
Folgende Verordnungen, Regeln und Gesetze anzuwenden:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regel für Arbeitsstätten
A1.3 (ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
A2.3 (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan-)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DGUV Regel 105-001 – Einsatz von Feuerlöschanlagen
DGUV Information 205-002 – Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Unverbindliches Angebot anfordern
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot nach dem ASiG §6 (Arbeitssicherheitsgesetz) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 2, oder eine unserer weiteren Dienstleistungen wie, z.B. Umwelt, SiGeKo, Arbeitsmedizin … an.